Rechtsverbindliche elektronische Unterschrift
eIDAS definiert drei Formen der elektronischen Signatur
EES
Die einfache elektronische Signatur besteht aus Daten in elektronischer Form die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden. Diese verwendet der Unterzeichner zum unterschreiben. Das kann zum Beispiel eine eingescannte Unterschrift mit Name in einem Dokument sein. Im Normalfall ist der Beweiswert der EES ist eher gering. Daher kommt sie bei Unternehmen vor allem im Rahmen von interner Kommunikation zum Einsatz.
FES
Die fortgeschrittene elektronische Signatur bietet einen sehr hohen Beweiswert, da sichergestellt ist, dass das Dokument nach Unterzeichnung nicht unerkannt verändert werden kann. Die Unterschrift kann eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet werden und identifiziert diesen eindeutig. Bei der Erstellung der Unterschrift ist sichergestellt, dass die Signaturerstellungdaten unter der Kontrolle des Unterzeichners sind.
Somit ist die FES die am meisten verwendete Signaturform im Geschäftsumfeld.
QES
Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert zusätzlich die Identifizierung des Unterzeichners bei einem sogenannten Vertrauensdienstanbieter (Trust Service Provider) mit beispielsweise einem Video Ident Verfahren.
Die QES ist nur dann erforderlich, wenn eine nationale Gesetzgebung dies für bestimme Vorgänge zwingend vorschreibt (z.B. in Deutschland wenn die Schriftform erforderlich ist). Die QES bietet das höchste Maß an Rechtssicherheit.