e-Signatur im Vereinigten Königreich

14. Februar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unterschriftenpads, die im Vereinigten Königreich neu in Verkehr gebracht werden mit dem UKCA Logo gekennzeichnet sein. Eine CE-Kennzeichnung reicht bei neuen Signaturpads nicht mehr aus, um die Konformität mit den geltenden Grenzwerten und Regelungen im Vereinigten Königreich zu bestätigen.

Alle StepOver-Signaturpads erfüllen die Anforderungen des Vereinigten Königreichs. Entsprechend sind bereits heute alle neu ausgelieferten StepOver Pads auch mit dem UKCA Kennzeichen versehen. Alle vor dem 1. Januar 2023 ins Vereinigte Königreich gelieferte StepOver Signaturgeräte können unverändert weitergenutzt werden.

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